§20 Präventionskurse beziehen sich auf Kurse, die im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland angeboten werden. Diese Kurse sind gemäß § 20 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) geregelt und sollen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern, gesundheitliche Ressourcen zu stärken und gesundheitliche Risiken zu vermindern.
Hier sind die wichtigsten Aspekte von §20 Präventionskursen:
Zielgruppe: Die Kurse richten sich an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Inhalte: Die Präventionskurse decken verschiedene Themenbereiche ab, die zur Gesundheitsförderung beitragen. Dazu gehören:
Anerkennung: Unsere Kurse sind alle über die zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert.
Kostenübernahme: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für anerkannte Präventionskurse. Oft werden bis zu zwei Kurse pro Jahr bezuschusst oder vollständig übernommen. Die genaue Höhe der Kostenübernahme kann je nach Krankenkasse variieren. Sie gehen zunächst in Vorleistung und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs das Zertifikat zur Einreichung für die Kostenerstattung bei der Krankenkasse.
Durch diese Maßnahmen soll die Gesundheit der Versicherten gefördert und das Auftreten von Krankheiten möglichst verhindert werden. Die Teilnahme an solchen Kursen ist freiwillig, aber durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen wird sie stark gefördert.